• Im Juli 2021 beschließt die Gemeinde Wennigsen eine Referenzanlage von 200 m und die weichen Ausschlusszonen als Grundlage für die Ausarbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windenergieanlagen). Vergleichbares wurde in Gehrden bereits im Dezember 2020 beschlossen.
  • Die Gemeinde Wennigsen schreitet in der Flächennutzungsplanung weiter voran. Es liegen erste Überlegungen der beauftragten Planungsbüros vor. Diese sollen im Rahmen einer Einwohnerversammlung mit den Bürgerinnen und Bürgern erläutert werden. Der Rat der Gemeinde Wennigsen hatte die Einberufung dieser Einwohnerversammlung auf Antrag der FDP-Fraktion mit breiter Mehrheit bereits im Herbst 2019 beschlossen. Nun sind also alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Veranstaltung eingeladen: 23. Januar 2020, 19:30 Uhr, Rathaus Wennigsen, Hauptstraße 1, 30974 Wennigsen. Bitte nehmen Sie zahlreich teil!
  • Direkt zum Jahresbeginn 2020 sorgte der Vorschlag eines „Windbürgergeldes“ für Wirbel in der politischen Diskussion. Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der Diskussion um das Windbürgergeld vom ZDF um ein Interview gebeten worden sind. Am 2. Januar 2020 sind Auszüge aus dem Interview um 14 Uhr in „heute in Deutschland“ (dort bei Minute 5:05) und um 24 Uhr in „heute plus“ (dort die bundesweit ausgestrahlt worden. Für alle Interessierten sind die Beiträge in der ZDF Mediathek abrufbar.
  • Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 05.03.2019 geurteilt, dass der Teil Windkraft des RROP Hannover unwirksam ist! Eine Revision wurde nicht zugelassen (siehe RROP: Gericht kippt Vorrangflächen für Windenergie). Dies ist ein sehr guter Zwischenerfolg für unser Anliegen, den Windpark BaGeWe in der geplanten Form zu verhindern. Eine Folge des Urteils ist, dass die Planungshoheit für die Windkraftstandorte in den Gemeinden wieder bei den Gemeinden liegt und sämtliche Windvorranggebiete aus dem RROP hinfällig sind. Allerdings ist auch die Ausschlusswirkung des RROP hinfällig. Dies bedeutet, dass überall dort, wo nicht andere Flächenplanungen entgegenstehen, die Errichtung von Windkraftanlagen beantragt werden kann. Daher ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass die Städte und Gemeinden nun schnell eigene Flächennutzungs- und Bebauungspläne umsetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!